Erstattung der Kursgebühr

Grundsätzlich können Kursgebühren wegen eines hohen Verwaltungsaufwandes nicht erstattet werden. Sollten Sie dennoch an einigen Kursstunden nicht teilnehmen können, dann können Sie gerne eine Vertretung in Ihren Kurs hineinschnuppern lassen. Sprechen Sie dazu bitte einfach die Kursleiter an. 

Weiter ist es möglich die nicht wahrgenommenen Eintritte zu den Kursen in einen Schwimmbadeintritt umzuwandeln. Nutzen Sie dazu Ihre Kurskarte direkt bei uns am Drehkreuz oder lassen Sie sich von unseren Kassenkräften an der Rezeption weiterhelfen.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Kurserstattung haben, dann kontaktieren Sie uns gern. Hier kommen Sie zum Kontaktformular.


Sonderregelung aufgrund des Coronavirus:

Aufgrund der behördlichen Schließungen des Kombibades AquAHAUS war es uns nicht möglich, alle von Ihnen gebuchten Kurse durchzuführen.

Wenn Sie Ihre Kursgebühr für einen aufgrund des „Lockdowns“ nicht stattgefundenen Kurs erstattet haben möchten, laden Sie sich bitte dieses Formular herunter, füllen es aus und schicken es uns zu oder geben Sie es einfach im AquAHAUS ab. Nach erfolgter Prüfung wird Ihnen der entsprechende Betrag auf Ihr Konto überwiesen.

Antrag_Erstattung_Kursgebuehr.pdf